Falkner Dienstleistungen

Die (im Prinzip) festgelegten Anforderungen, die Falknerei-Betriebe erfüllen müssen sind wie folgt:

  •   Vögel müssen während Vorführungen immer FREI geflogen werden. Nicht an einem langen Strick, einer langen Schnur und dergleichen, aus irgendeinem Grund. Der Kern der Greifvogeldemonstrationen liegt in dem pädagogischen Aspekt. Vögel, die während der Demonstrationen keine Freiflüge machen können, bieten nichts Lehrendes und sind eine Beleidigung für beide, unseren Beruf als professionelle Falkner sowie für den Vogel (als Gattung).
     
  • Die Lokalität, wo eine Demonstration realisiert werden muss, sollte zu der Lebensweise der Vögel passen. Ungeachtet kommerzieller Belange gehören Greifvogeldemonstrationen nicht auf einen Jahrmarkt.
     
  • Statische Demonstrationen (wo Vögel gezeigt und nicht tatsächlich geflogen werden) können gegeben werden, wenn dies rein einem aufklärerischen Zweck (z. B. in Schulen, etc.) dient. Statische Demonstrationen auf Trödelmärkten, Märkten, etc., wo es viele Stressfaktoren für die Vögel gibt, sind manchmal ein Problem für das Wohlergehen der Vögel. Solche Anfragen sollten nicht berücksichtigt werden, es sei denn die Vögel sind in ruhiger Lage aufgestellt, wo Stressfaktoren ausgeschlossen sind.
     
  • Streicheln der Greifvögel/Eulen durch das Publikum sollte vermieden werden, und sicherlich nicht von dem betreffenden Falkner angeregt werden.
     
  • Bei Vorführungen muss dem Publikum immer klar gemacht werden, dass Greifvögel und Eulen keine Haustiere sind! Dies kann durch eine einfache Einfügung in den Text erfolgen, die Sie zu Ihrem Publikum zu Ihren Vögeln während der Demonstration verwenden.
     
  • Das Wohlergehen der Vögel sollte oberstes Gebot sein. Nicht nur bei den Demonstrationen, sondern auch in Bezug auf ihre Unterbringung zu Hause als auch den Transport der Vögel zu Orten, wo professionelle Aktivitäten mit den Greifvögeln ausgeführt werden.
     
  • Die Firmen verpflichten sich zur Einhaltung des niederländischen oder belgischen Rechts (sofern zutreffend) und so voll auf die Anforderungen gemäß der Gesetzgeber im Hinblick auf die Unternehmenspolitik und Rechtmäßigkeit der Greifvögel/Eulen.
     
  • Das Fliegen der Vögel muss so gemacht werden, das mit Riemen oder ähnlichen Leinen der Vogel sich nicht selbst aufhängen kann. Alle Vögel müssen während des freien Flugs auch mit Namensschildern ausgerüstet sein, mit deutlich lesbarer Telefonnummer und dem Namen des Besitzers.
     
  • Wenn Vögel Frei geflogen werden sollten keine anderen Greifvögel ungeschützt auf dem Gelände platziert sein. Dies weil die Gefahr besteht, dass der Frei fliegende Vogel, einen Vogel der ausgestellt ist, schlägt.
     
  • Wenn so genannte Imprint-Vögel gezeigt werden, muss das außergewöhnliche Verhalten dieses Vogels immer der Öffentlichkeit erklärt werden. Ein Entwurf für den Zweck, den Sie nutzen können wird an Sie gesendet werden, nachdem Ihr Antrag genehmigt wird.
     
  • Telemetrie hat vorhanden zu sein und, soweit erforderlich, verwendet zu werden. Telemetrie besteht aus einem Sender und Empfänger. Diese werden benutzt um einen eventuell weggeflogenen Vogel wieder zu finden. Bei einigen Greifvogelarten sollte immer die Telemetrie benutzt werden Greifvogelarten die hierunter fallen sind Falken, Eulen, Habichte und Adler.
     
  • Die verwendeten Werkstoffe müssen in gutem Zustand sein.
     
  • Vögel, die in irgendeiner Weise nicht in gutem Zustand sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Ein Vogel, der seine Federn ersetzt, wegen des Mauser-Prozesses ist nicht als beschädigt anzusehen und sollte daher genutzt werden.
     
  • Die Präsentation sollte Sachinformationen enthalten. KEINE Unsinn-Geschichten, es sei denn, mit Fakten untermauert. Sachkenntnis muss daher übertragen werden. Die notwendige Portion Humor sollte natürlich angewandt werden, solange die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit auf Wissen und Fakten basiert.
     
  • Unnötige Risiken für die Öffentlichkeit und die Vögel sollten vermieden werden.
     
  • Die Falkner müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, und ein Beweis dafür ist erforderlich.
     
  • Das Unternehmen muss bei der Handelskammer (Handelsregister) eingetragen und eine MwSt-Nummer haben.
     
  • Eine neue Anmeldung eines Unternehmens sollte von zwei Falknern der EBVD verbundenen Unternehmen genehmigt werden. Niederländische Unternehmen sind ausgeschlossen, wenn der Besitzer des Unternehmens eine Falkner-Urkunde auf seinen/ihren Namen vorlegen kann.
     
  • Das Unternehmen sollte repräsentativ handeln im Namen der gesamten Gruppe professioneller Falkner und Falknerei als Ganzes im Ruf nicht schaden. Dies bedeutet, dass wir immer über eine Greifvogel-Vorführung sprechen und NICHT über eineFalknerei-Vorführung.
     
  • Wird die oben genannte Anforderung nicht mehr erfüllt dann folgt der Entzug der Berechtigung auf unser Markenzeichen. Dies ist zu beachten bei der Berufswahl.